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Fabienne Roth Psychotherapie Psychoanalyse Psychotherapie München Therapie.PNG

Kosten

Psychotherapie kann über verschiedene Wege in Anspruch genommen werden.

Gesetzlich Versicherte

Eine reguläre Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis derzeit nicht möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) möglich sein. Dieses kommt in Betracht, wenn Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse innerhalb einer zumutbaren Zeit keinen Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten vermitteln kann.

Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, entscheidet die jeweilige Krankenkasse. Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch über den Ablauf und unterstütze Sie bei Fragen zum Verfahren.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Bedingungen der Erstattung.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch unabhängig von einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Gerne informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die entstehenden Kosten.

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